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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Zentrales Förderprogramm des Bundes für Gebäudeenergieeffizienz
  • Zusammenführung früherer Programme zu einer einheitlichen Förderung
  • Ziel: Reduktion von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor

Förderfähige Maßnahmen

  • Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden
  • Austausch ineffizienter Heizungen durch erneuerbare Systeme
  • Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik

Ablauf und Zuständigkeiten

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erforderlich
  • Abwicklung über BAFA oder KfW, abhängig von der Maßnahme
  • Einhalten technischer Mindestanforderungen Voraussetzung

Heizungstausch und energetische Gebäudesanierung mit der BEG

Der Austausch veralteter Heizungsanlagen, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die energetische Sanierung von Gebäuden sind zentrale Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, ihre Gebäude zukunftsfähig auszurichten.

Gefördert werden sowohl einzelne Maßnahmen wie der Heizungstausch, die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch von Fenstern als auch umfassende energetische Sanierungen. Ziel ist es, den Energiebedarf dauerhaft zu reduzieren und steigenden Kosten für fossile Energieträger wie Gas oder Öl entgegenzuwirken – insbesondere vor dem Hintergrund des CO₂-Emissionshandels im Gebäudesektor.

Im Rahmen der BEG-Förderung können Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme mit hohen Zuschüssen unterstützt werden. Für Komplettsanierungen zu einem definierten Effizienzhaus-Standard stehen zudem zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW zur Verfügung. Einzelmaßnahmen werden abhängig vom Vorhaben über das BAFA gefördert.

BEG: Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden und den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik. Im Folgenden finden Sie einen kompakten Überblick über zentrale Förderbestandteile im Bereich Heizungstausch.

Wie fördert die BEG den Umstieg beim Heizen?

Für den Heizungstausch sieht die BEG eine Grundförderung sowie – je nach Voraussetzungen – zusätzliche Boni vor. Die Boni können kombiniert werden, insgesamt bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 %.

  • Grundförderung: 30 % (für alle Antragstellergruppen in Wohn- und Nichtwohngebäuden)
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % bis einschließlich 2028 für den frühzeitigen Austausch bestimmter alter, fossiler (bzw. besonders ineffizienter) Heizungen – für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Einkommens-Bonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen

Zusätzlich können – abhängig von der Technik – weitere Förderbestandteile relevant sein:

  • Biomasseheizung: pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders emissionsarme Anlagen
  • Wärmepumpe: Effizienz-Bonus von 5 %, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird

Vermieterinnen und Vermieter erhalten ebenfalls die Grundförderung (ggf. zuzüglich Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungszuschlag). Entlastungen, die durch die Förderung entstehen, dürfen nicht über die Miete „weitergereicht“ werden.

Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen

Neben dem Heizungstausch unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch sogenannte sonstige Effizienzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie an der technischen Gebäudeausrüstung.

Für Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, den Austausch von Fenstern oder den Einbau moderner Lüftungstechnik beträgt der Zuschuss bis zu 20 %. Dieser setzt sich aus einer Grundförderung von 15 % zusammen und kann durch einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 % ergänzt werden, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.

Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Vorliegen eines iSFP erhöht sich der Förderrahmen auf 60.000 Euro. Die Antragstellung für diese Maßnahmen erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ergänzend steht ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Verfügung, der sowohl für den Heizungstausch als auch für weitere Effizienzmaßnahmen genutzt werden kann. Dieser richtet sich an Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

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Die Förderprogramme der BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt mehrere Förderprogramme unter einem gemeinsamen Rahmen. Zuständig für die Umsetzung der Förderung sind – je nach Teilbereich – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die KfW-Bankengruppe.

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM fördert sowohl den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen als auch einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Heizungsförderung erfolgt über die KfW, weitere Einzelmaßnahmen werden über das BAFA mit Zuschüssen unterstützt.

Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung bestehender Heizsysteme. Anträge können für Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung gestellt werden.

Wohngebäude (BEG WG)

Die BEG WG unterstützt die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, wie Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, auf ein Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 sowie Effizienzhaus Denkmal).

Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite der KfW mit Tilgungszuschüssen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard.

Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Analog zur BEG WG fördert die BEG NWG die energetische Sanierung bestehender Nichtwohngebäude, etwa Gewerbe- oder Bürogebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Auch hier stehen zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung, um Gebäude auf ein Effizienzgebäude-Niveau zu sanieren.

Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)

Für Neubauten stehen im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) zinsvergünstigte Kredite zur Verfügung. Das Programm liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Gefördert wird der Bau oder der Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude in unterschiedlichen Förderstufen.

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