Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern
🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Die Effizienzhausplanung bildet den Schlüssel zu nachhaltigen Sanierungen und optimaler Fördermittelnutzung. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie bei jedem Schritt – von der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans bis zur Beantragung von KfW-Förderungen. Unsere Energie-Effizienz-Experten entwickeln für Sie ein maßgeschneidertes Konzept, um die optimale Effizienzhausstufe erreichen zu können. So können Sie maximal von den Zuschüssen profitieren.
Bei einem Effizienzhaus handelt es sich um einen energetischen Standard für Wohngebäude. Dieser setzt sich aus zwei Kriterien zusammen:
Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?
Diese Kriterien werden mit den Werten für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben. Je nach Wert werden diese dann in verschiedene Effizienzhaus-Stufen eingeteilt.
Dieser Wert gibt an, wie viel Energie durchschnittlich zum Heizen, Lüften und zur Warmwasserbereitung verbraucht wird. Dabei wird nicht nur berücksichtigt, was im Haus selbst benötigt wird, sondern der gesamte Energieaufwand mit den vorgelagerten Prozessen, um unter anderem Strom, Gas oder Fernwärme an das Gebäude zu liefern.
Dieser Wert beschreibt, wie viel Wärme bei einer beheizten Immobilie über die Gebäudehülle nach außen verloren geht. Durch eine gute Wärmedämmung und moderne Wärmeschutzfenster werden niedrige Werte und ein geringer Wärmeverlust ermöglicht.

Die Effizienzhaus-Stufen geben an, welche Klasse die Energieeffizienz hat. Dabei definieren die Werte 40, 55, 70 und 85 die unterschiedlichen Stufen. Je kleiner die Kennzahl der Stufe ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Zur Bestimmung der Stufe dient ein Referenzgebäude, welches den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu den Effizienzhaus-Stufen erweiternd eine neue Klasse eingeführt: die Erneuerbare-Energie-Klasse (EE-Klasse). Diese höhere Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Energiebedarf durch Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % abdeckt.
Eine weitere neu hinzugefügte Klasse ist die Nachhaltigkeits-Klasse (NH), bei der die Förderung in Anspruch genommen werden kann, sollte das Wohngebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen.
Im Vergleich zu einem Referenzhaus des GEG benötigt das Effizienzhaus der Stufe 55 nur 55 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 % des Referenzgebäudes. Damit ist der bauliche Wärmeschutz also um 30 % besser.
Eine Effizienzhausplanung bietet eine detaillierte Übersicht über mögliche Maßnahmen, um das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu erreichen. Diese Planung wird dann speziell auf die Immobilie zugeschnitten. Dabei werden die baulichen, bauphysikalischen und persönlichen Ausgangsbedingungen des Gebäudes berücksichtigt. Durch diese maßgeschneiderte Planung entsteht für jedes Gebäude eine individuelle Auswertung, welche optimal auf die Bedürfnisse und Voraussetzungen abgestimmt wurde. Langfristig ergeben sich mit der Effizienzhausplanung und Sanierung verschiedene Vorteile: Einsparung von Geld, Nachhaltigkeit und erhöhter Wohnkomfort. Die Effizienzhausplanung ist zum einen für bestehende Immobilien und Gebäude mit Denkmalschutz, zum anderen für Neubauten umsetzbar.
Damit eine Förderung nach KfW möglich ist, müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung besteht darin, dass bei der Sanierung der Effizienzhaus-Standard das Ziel ist. Das bedeutet, die Sanierung ist so geplant, dass das Gebäude hinterher eine der geforderten Effizienzhaus-Stufen erreicht hat. Dabei besitzt jede Effizienzhaus-Stufe bestimmte technische Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf und den transmissiven Wärmeverlust. Diese werden im GEG und den BEG-Richtlinien geregelt.
Um die Förderung für eine Effizienzhausplanung zu erhalten, sollte ein Energie-Effizienz-Experte für die Beratung und Durchführung hinzugezogen werden. Dieser Experte bewertet nicht nur den Ist-Zustand des Gebäudes, sondern plant zudem auch die durchzuführenden Maßnahmen, um eine Effizienzhaus-Stufe zu erreichen, und bestätigt diese voraussichtliche Effizienzhaus-Stufe, bevor der Antrag gestellt wird. Ohne diese Bestätigung ist ein Antrag auf die Förderung bei der KfW nicht möglich. Die Experten begleiten zudem das gesamte Vorhaben und stellen nach Abschluss der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ aus, kurz BnD. Diese Bestätigung weist auch die erreichte Effizienzhaus-Stufe nach. Die Kosten für den Energie-Effizienz-Experten können ebenfalls zur Hälfte von der KfW erstattet werden.
Um eine Förderung zu erhalten, muss der Förderantrag prinzipiell vor Beginn der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen gestellt und auch bewilligt werden. Das bedeutet auch, dass, bevor der KfW-Antrag gestellt ist, keine Handwerker-Aufträge vergeben und keine Liefer- oder Bauverträge erteilt werden dürfen. Sollten diese bereits abgeschlossen sein, entfällt die Förderfähigkeit für diese Maßnahmen. Eine Ausnahme bilden dabei nur die Planungs- und Beratungsleistungen durch Energie-Effizienz-Experten. Diese Leistungen dürfen bereits vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden, da sie nicht als Maßnahmenbeginn zählen.
Dennoch gibt es auch bei bereits laufenden Sanierungsmaßnahmen eine Besonderheit. Wenn hier bereits andere Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Effizienzhausplanung gefördert werden (z. B. über das BAFA-Programm) oder eigenständig umgesetzt wurden, sind eine Effizienzhausplanung und ein KfW-Kredit zur Förderung dennoch möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass die ausstehenden Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Effizienzhaus-Stufe führen. Sollte man also bereits mit den ersten Sanierungen begonnen haben, kann man nachträglich noch eine EH-Planung durchführen lassen und die KfW-Förderung beantragen.
Mit dem KfW-Programm 261 kann ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden gefördert werden. Nicht förderfähig sind zum einen Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, die die Effizienzhaus-Stufe verbessert haben, zum anderen ist auch keine Umschulung bestehender Kredite möglich.
Mit dem KfW-Programm kann allerdings indirekt die Photovoltaik-Anlage zur Netzeinspeisung gefördert werden. Dabei sollte beachtet werden, dass die PV-Anlage zwar über den Kredit bezahlt werden darf, aber keinen Tilgungszuschuss erhält.
Die Förderung des KfW-Programms 261 ist mit anderen öffentlichen Fördermitteln (regionalen Förderprogrammen, BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen) bis zu einer Höhe von 100 Prozent der Investitionskosten möglich. Das bedeutet, man kann den KfW-Kredit und den Tilgungszuschuss mit weiteren Zuschüssen ergänzen, solange die Summe der Gesamtkosten nicht überschritten wird.
Der Antrag auf Förderung für eine Effizienzhaussanierung kann von Privateigentümern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie von Unternehmen und sonstigen Organisationen gestellt werden.
Privateigentümer können den Kredit für selbst bewohnte Eigenheime oder vermietete Wohnimmobilien (Kapitalanlage) beantragen. Dazu gehören auch Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie Besitzer von Eigentumswohnungen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann gemeinsam einen KfW-Kredit aufnehmen, beispielsweise für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses. Dabei stellt die WEG den Antrag entweder über die Hausverwaltung oder den beauftragten Verwalter. Dabei spielt die Zahl der beteiligten Wohnungseigentümer keine Rolle, wodurch auch große WEGs einen gemeinsamen Antrag stellen können. Plant jedoch ein einzelner Wohnungseigentümer Maßnahmen, wie den Einbau neuer Fenster in der eigenen Wohnung, kann dieser selbstständig einen Antrag stellen.
Das KfW-Programm 261 kann von allen Organisationsformen in Anspruch genommen werden – solange sie Eigentümer von Wohngebäuden sind. Zu den Antragsberechtigten gehören Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, gewerbliche Investoren, freiberuflich Tätige mit Wohnungseigentum, kommunale Unternehmen und Contracting-Geber. Zudem können auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kammern oder Kirchen sowie gemeinnützige Organisationen/Vereine den Kredit beantragen.
Effizienzhaus – Definition & Grundlagen
Effizienzhaus-Stufen & Klassen
Nutzen der Effizienzhausplanung
Voraussetzungen und Bedingungen für Förderung
Förderbedingungen (KfW-Programm 261)
Antragsberechtigte
Die wesentlichen Bedingungen für eine KfW-Förderung sind zum einen, dass das zu sanierende Wohngebäude mindestens fünf Jahre alt ist, und am Ende der Sanierung eine der Effizienzhaus-Stufen erreicht wurde.
Dennoch zählt auch der Erwerb eines frisch energetisch sanierten Effizienzhauses zu den zulässigen förderfähigen Gebäuden. Dabei sollte beachtet werden, dass dies ausschließlich für den Ersterwerb gilt. Bei dieser Variante fördert die KfW anteilig die Sanierungskosten, sofern diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind und der Kaufvertrag erst nach der Antragstellung unterschrieben wurde. Diese Regelung dient dazu, dass auch Käufer einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Hauses vom zinsgünstigen Kredit und Tilgungszuschuss profitieren.
Neben der Förderung beim Erwerb eines energetisch sanierten Effizienzhauses wird auch die Sanierung von Baudenkmälern und erhaltenswerten Bausubstanzen gefördert. Allerdings gelten für diese Gebäudetypen erleichterte Effizienzhaus-Anforderungen, da diese in der Regel eine höhere Rest-Energieverbräuche zurückbehalten. Denkmalschutzgebäude und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz fallen unter die Effizienzhaus-Stufe Denkmal, da sie zusätzlich unter die Denkmalschutz-Auflagen fallen.
Weiterhin fallen unter das KfW-Programm auch unbeheizte Flächen, die vormals nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden und in Wohnraum umgewandelt werden sollen. Dabei gelten je nach Ausgangssituation verschiedene Förderkonditionen. Hier wird in analog und Neubau unterschieden. Mit „analog“ sind sämtliche bestehende und beheizte Flächen gemeint. Neubau dagegen meint die erstmalige Schaffung neuen Wohnraums aus unbeheizter Fläche.
Der Ausbau eines unbeheizten Dachgeschosses zu einer Wohnung fällt unter die Neubaukonditionen, während der Ausbau eines beheizten Kellers in die Sanierungskonditionen fällt.
Neben diesen Gebäuden sind zudem auch Zusatzmaßnahmen förderfähig. Dazu zählt auch die Bezuschussung für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Dafür können bis zu 50 % Zuschuss, im Rahmen eines zusätzlichen Kreditbetrags, gefördert werden.
Damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann, wird zunächst ein Experte oder eine Expertin für Energieeffizienz benötigt. Dabei ist wichtig, dass alle Experten zugelassen sind, welche in der Expertenliste des Bundes bei der dena aufgeführt sind. Zudem handelt es sich bei der Förderung um einen Kredit mit Tilgungszuschuss.
| Effizienzhaus | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Maximale Kredithöhe je Wohneinheit |
| Stufe 40 | 40 % | 55 % | 120.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss |
| Stufe 40 mit EE-Klasse* & NH** | 40 % | 55 % | 150.000 € mit 25 % Tilgungszuschuss |
| Stufe 55 | 55 % | 70 % | 120.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss |
| Stufe 55 mit EE-Klasse & NH | 55 % | 70 % | 150.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss |
| Stufe 70 | 70 % | 85 % | 120.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss |
| Stufe 70 mit EE-Klasse & NH | 70 % | 85 % | 150.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss |
| Stufe 85 | 85 % | 100 % | 120.000 € mit 5 % Tilgungszuschuss |
| Stufe 85 mit EE-Klasse & NH | 85 % | 100 % | 150.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss |
*Erneuerbare-Energie-Klasse
**Nachhaltigkeits-Klasse
Der erste Vorteil der Effizienzhausberechnung liegt darin, dass durch eine nachhaltige und kosteneffiziente Gebäudeplanung der Energieverbrauch optimiert werden kann. Zudem dient die Berechnung als Nachweis für KfW- und BAFA-Förderungen, welche eine wichtige Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung sind. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass mit der Effizienzhausberechnung die Gebäudedämmung und Heiztechnik bewertet werden. Der letzte Vorteil liegt in der Reduzierung des CO₂-Ausstoßes.
Mit der KfW-Förderung ist ein Kredit bis zu 120.000 Euro für die Sanierung pro Wohneinheit möglich. Sollte dabei auch der Standard für die EE-Klasse oder die NH-Klasse erreicht werden, kann sich der Kredit auf maximal 150.000 Euro erhöhen. Diese höhere Kreditsumme belohnt den Einbau klimafreundlicher Heiztechnik bzw. die Erfüllung der strengen Nachhaltigkeitskriterien.
Laufzeit des Kredits | *Tilgungsfreie Anlaufjahre | **Effektiver Jahreszins |
4-10 Jahre | 2 Jahre | ca. 2,34 % |
11-20 Jahre | 3 Jahre | ca. 2,89 % |
21-30 Jahre | 5 Jahre | ca. 3,02 % |
*In den tilgungsfreien Anlaufjahren müssen dennoch Zinsen bezahlt werden
**Stand: 27.07.2025 – Die Zinssätze verändern sich ständig. Aktuelle Zinssätze können auf der KfW-Webseite abgerufen werden. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Zinssatz galt als zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW, kommt dieser zur Anwendung.
Die KfW bietet für die Sanierung zum Effizienzhaus günstigere Zinsen als der Markt. Der aktuelle Sollzinssatz liegt zwischen 2,2 % und 3 % – je nach gewählter Laufzeit und Zinsbindung. Dabei gelten die Zinsen in der Regel 10 Jahre fest, wodurch nach Ablauf der Zeit eine Anschlussfinanzierung notwendig ist.
Dank der KfW-Förderung sind keine Eigenmittel nötig, da die Förderung bis zu 100 % der Sanierungskosten über den Kredit finanziert. Zu bedenken ist auch, dass der Zinssatz nicht direkt von der KfW festgelegt wird, sondern über die durchleitende Bank. Diese kann für Bonität oder Sicherheiten Zinszuschläge verlangen, daher empfiehlt es sich hier, das Angebot mehrerer Banken zu vergleichen.
Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann wahlweise ein bis fünf Jahre zu Beginn einer Sanierungsmaßnahme betragen. In dieser Zeit zahlt der Kunde ausschließlich die Zinsen, aber keine Tilgung. Gerade bei besonders langen Sanierungsphasen oder wenig Liquidität ist diese Anlaufzeit hilfreich.
Zusätzlich zum KfW-Programm 261 Kredit besteht die Möglichkeit, weitere Zusätze zu erhalten.
Der Kreditrahmen erhöht sich durch die Einbindung von Energie-Effizienz-Experten um bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben. Das bedeutet, es kommen 50 % Tilgungszuschuss hinzu. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten ist sogar ein Zusatz von bis zu 40.000 Euro möglich. Mit diesem zusätzlichen Kredit soll sichergestellt werden, dass die Beratung und Qualitätsüberwachung durch Fachleute bei der Effizienzhausplanung finanziert ist.
Dieser Bonus gilt für sehr schlecht gedämmte Altbauten, welche vor 1958 erbaut wurden. Für diese Altbauten können zusätzlich 10 % dazukommen, wenn durch die Sanierung mindestens ein Effizienzhaus-Standard von 70 EE erreicht wurde.
Dabei wird ein Bonus von 15 % bei einer seriellen Sanierung, beispielsweise durch vorgefertigte Dämm-Module, gewährt.
*Eine serielle Sanierung ist eine energetische Gebäudesanierung mit industriell vorgefertigten Modulen (z. B. Fassaden- oder Dachelementen), die vor Ort schnell montiert werden und so Bauzeit und Aufwand deutlich reduzieren.

✓ Förderkredit ab 2,9 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
✓ bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
✓ 5 % bis 45 % Tilgungszuschuss möglich
✓ Zusätzliche Förderung für Leistungen wie Baubegleitung
Für eine erste Orientierung können Sie den offiziellen BEG-Online-Rechner der KfW nutzen.
Möchten Sie sich zum Thema Effizienzhausplanung beraten lassen?
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen EE-Experten sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Zunächst sollte ein Energieberater zur Analyse des Gebäudes und zur Planung der Sanierungsmaßnahmen hinzugezogen werden, damit die gewünschte Effizienzstufe erreicht werden kann. Der Experte erstellt zudem die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, welche alle geplanten Maßnahmen und die zu erwartende Effizienzhaus-Stufe bescheinigt. Diese BzA ist später auch der Nachweis für die Bank und die KfW, dass das geplante Vorhaben förderfähig ist.
Der KfW-Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die Bank oder Sparkasse. Dabei werden neben den Sanierungskosten auch die Kosten für die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung mit aufgenommen. Die Bank prüft zudem die Bonität und Sicherheiten und leitet anschließend den Förderantrag an die KfW weiter.
Sobald die positive Zusage erteilt wurde, kann mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden. Das bedeutet, dass nun Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden können. Handelt es sich lediglich um den Erwerb eines sanierten Wohnraums, kann nun der notarielle Kaufvertrag für die sanierte Immobilie unterschrieben werden.
Die Auszahlung des Kredites kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen – dies ist abhängig vom Zahlungsplan der Renovierung. Während der tilgungsfreien Anlaufzeit sind dann nur Zinsen zu zahlen, während die eigentliche Tilgung des Darlehens erst später beginnt.
Sobald die Sanierung erfolgreich abgeschlossen wurde, ist ein Nachweis über diesen Abschluss erforderlich. Der Energieeffizienz-Experte erstellt dazu den BnD. Dieser dient als Bestätigung, dass alle geförderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Diese Bestätigung kann anschließend über die Bank an die KfW eingereicht werden. Nachdem die Bestätigung geprüft wurde, wird der Tilgungszuschuss durch die KfW gutgeschrieben, das heißt, der entsprechende Anteil der Kreditschuld wird erlassen. Die restliche Kreditsumme ist dann gemäß dem Vertrag zurückzuzahlen, wobei durch den effektiven Zuschuss die Laufzeit oder die Rate reduziert wird.
Sollte dies zutreffen, benötigen Sie für die Förderung eine Bestätigung durch Ihre Kommune.
Ebenfalls gelten bei einigen Einzelmaßnahmen spezielle technische Mindestanforderungen. Ein Beispiel wären angepasste Anforderungswerte für die Außenwände und Fenster eines Gebäudes.
Bei einem Tilgungszuschuss handelt es sich um einen Teil-Schuldenerlass. Dabei erhalten Sanierende zusätzlich zu einem zinsgünstigen Darlehen einen Tilgungszuschuss, der nach Abschluss direkt von der Kreditschuld abgezogen wird. Mit dem Zuschuss wird die Rückzahlungssumme reduziert oder die Laufzeit verkürzt.
1-2 Jahre tilgungsfrei (nur Zinszahlung), danach vollständige Rückzahlung in
gleichbleibenden Raten
1-3 Jahre tilgungsfrei, dann Tilgung in gleichbleibenden Raten – Vorteil꞉ niedrigere monatliche Belastung
1-5 Jahre tilgungsfrei, danach lange Tilgungsphase mit niedriger Rate
Sie erhalten effektiv über 40.000 € Förderung und sparen rund weitere 70.000 € an Energie über 20 Jahre.
Altbauten reagieren extrem empfindlich auf Preissteigerungen (z. B. 50 €/Monat mehr bei 3 ct Anstieg!).
Sanierte Gebäude sind attraktiver bei Vermietung oder Verkauf.
In 20 Jahren ist der Kredit abbezahlt – aber die Energieeinsparung bleibt.
Wärmere Wände, weniger Schimmel, bessere Raumluft.
Die BAFA‑Förderung für Einzelmaßnahmen bietet für Wärmepumpen höhere Zuschüsse (bis zu 70 %), als das KfW‑Programm 261 über einen Tilgungszuschuss leisten könnte.
Ziel: EH‑Klasse erreichen – aber Wärmepumpe separat fördern lassen.
Aber: Sie wird nicht über das KfW‑261‑Programm finanziert, kann aber parallel über
die Bank finanziert werden.
gibt es dann auch den Tilgungszuschuss.
Koordination mit dem Energieberater: Der Energieberater muss klar dokumentieren, dass die Wärmepumpe nicht Teil der KfW‑finanzierten Maßnahme ist. Trotzdem fließt sie in die Berechnung der EH‑Stufe mit ein.
Zunächst vereinbaren Sie einen Anruf bei den EE-Experten, um sich beraten zu lassen. Anschließend erfasst die Energieberatungsassistenz der EE-Experten die allgemeinen Daten Ihres Vorhabens. Anschließend senden Sie uns die Grundrisse und Ansichten Ihres Gebäudes zu, sodass erste Prüfungen vorgenommen werden können. Daraufhin wird ein Termin bei Ihnen vor Ort vereinbart, damit die Hüllfläche und die Energiebilanz Ihres Gebäudes im Ist-Zustand bewertet werden können. Dazu zählen auch die Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.
Unsere zugelassenen Gebäudeenergieberater erstellen im Anschluss für Sie einen Effizienzhausplan. Sollten noch weitere Rückfragen bestehen, erfolgt zudem eine Nachbesprechung. Im Anschluss klären wir mit Ihnen ab, ob ein Förderantrag für die Maßnahmen gestellt werden soll. Sollte dies der Fall sein, erfolgt im nächsten Schritt die Antragstellung durch uns. Auch nach Zusage des Antrages stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite. Nach Beendigung Ihrer Sanierungsarbeiten stellen wir Ihnen zudem eine „Bestätigung zur Durchführung“ aus.
Die Effizienzhausplanung ist eine Investition für die Zukunft – für Ihre Finanzen, Ihr Zuhause und die Umwelt. Mit einem erfahrenen und zugelassenen Energieberater sichern Sie sich eine maximale Förderung und dauerhafte Einsparungen bei Ihrem Sanierungsprojekt.
Sie möchten Ihr Haus sanieren und dabei eine der Effizienzhaus-Stufen erreichen? Dann vertrauen Sie auf die Expertise der EE-Experten GmbH. Wir sind Ihr Partner für eine unabhängige Energieberatung, ein individuelles Sanierungskonzept und eine professionelle Baubegleitung. Zudem stehen wir Ihnen auch bei der Energieberatung für denkmalgeschützte Objekte sowie für Hausverwaltungen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Die EE-Experten – Ihr Schlüssel für eine erfolgreiche und förderfähige Haussanierung.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.