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Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

  • Selbstnutzende Eigentümer können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, während die Obergrenze für Vermieter bei 55 Prozent liegt.
  • Alle Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, werden gleich gefördert, wobei die Basisförderung einheitlich bei 30 Prozent liegt. Die Förderbedingungen sind jedoch aufgrund von Boni und Staffelungen über die nächsten Jahre komplex.
  • Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen für ihre Wohneinheit 40.000 Euro nicht übersteigt.
  • Es gibt auch einen Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 25 Prozent, der jedoch nur für selbstgenutzte Wohneinheiten verfügbar ist. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird der Bonus anteilig auf die gesamten geförderten Ausgaben verteilt. Bis zu einem Sonderbudget von 2 Milliarden Euro können auch Vermieter diesen Bonus für vermietete Wohneinheiten erhalten. Die Bedingung ist der Austausch von älteren Heizungssystemen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Wichtig: Wer den Klimageschwindigkeits-Bonus im Jahr 2024 nutzen möchte, muss den Heizungstausch bis Ende 2025 abschließen (Vermieter bis Ende 2026).
  • Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Es ist immer noch nicht möglich, die Förderungen für Heizungstausch und Heizungsoptimierung zu kombinieren.
  • Eine Ausnahme von der üblichen Sperrfrist von 6 Monaten bei Verzicht auf die Förderung ist für die Heizungsförderung geplant. Für 12 Monate ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann ein neuer Antrag unmittelbar nach Verzicht auf die Zusage eines Antrags für die Heizungsförderung gestellt werden.
  • Bei Biomasseheizungen ist eine Solarthermie-Anlage, Photovoltaik-Anlage oder Warmwasser-Wärmepumpe erforderlich, die die Trinkwassererwärmung vollständig decken kann, um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten.
  • Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, vorausgesetzt, die Anlage kann zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden, auch wenn eine Belieferung mit Wasserstoff noch nicht möglich ist.
  • Wärmepumpen erhalten einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird.

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung:

  • Maximal 20 Prozent Förderung sind insgesamt möglich.
  • Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent.
  • Ein iSFP-Bonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden.
  • Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, erhöhen sich jedoch auf 60.000 Euro, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
  • Neu ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit einer pauschalen Förderung von 50 Prozent (keine Boni möglich). Gefördert wird eine Anlage zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind (keine Förderung für Einzelraumfeuerungsanlagen).
  • Die Förderung von Heizungsoptimierung mit 50 Prozent setzt eine Reduzierung der Staubemissionen von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert voraus.

Diese Änderungen werden dazu beitragen, energieeffiziente Sanierungen in Deutschland weiter voranzutreiben und den Beitrag zum Klimaschutz zu verstärken. Es ist wichtig, diese neuen Fördermöglichkeiten zu nutzen, um die Energieeffizienz unserer Gebäude zu steigern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Förderanträge leicht gemacht: Maximale Unterstützung ohne den Aufwand von bürokratischem Papierkram

Die EE-Experten nehmen Ihnen die Mühe der Förderanträge ab und kümmern sich um den gesamten Verwaltungsprozess. Dadurch erhalten Hausbesitzer alle staatlichen Zuschüsse, die ihnen zustehen, ohne sich mit komplizierten Formularen herumschlagen zu müssen. Abhängig von der Art der Maßnahme können Sie Einsparungen von bis zu 40% erzielen.

Investieren Sie in die Zukunft und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie

Die EE-Experten beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und setzen keine externen Partner oder Dienstleister ein. Mit mehr als 70 Mitarbeitern bieten wir, die EE-Experten GmbH, deutschlandweit umfassende Energieeffizienz-Beratung an.

Energetische Sanierungen sind Investitionen in die Zukunft. Sie reduzieren den Energieverbrauch, senken die Energiekosten und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

Dies ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine wertvolle Aufwertung Ihres Eigentums.

Auftritte im TV mit Jonas Pischner

RTL Extra - Hanka Rackwitz (Dschungelcamp) verrückte Zelt-Idee mit Energieberater Jonas Pischner
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Ard Preiswert, nützlich gut mit Jonas Pischner
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zdf Reportage mit Jonas Pischner
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Achtung Abzocke auf Kabel Eins mit Peter Giesel und Jonas Pischner
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Rosins Restaurant zu Gast bei Heikes Fritteneck mit Jonas Pischner
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Ob die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Ihren Plänen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungen durchführen möchten, ohne finanzielle Unterstützung zu beantragen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dabei helfen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und umweltfreundlicher zu wirtschaften.

Planen Sie hingegen, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Ausschließlich qualifizierte Fachleute sind berechtigt, Förderanträge zu stellen und gültige Energieausweise auszustellen. Ein Energieberater kann somit entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Projekte erfolgreich und effizient umgesetzt werden.

Bevor Sie einen Auftrag an einen Handwerker vergeben, ist es entscheidend, dass die Förderung im Vorfeld bei der BAFA oder KfW beantragt wurde. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Lassen Sie die Förderunterlagen von einem Energieberater in Form eines Sanierungsfahrplans erstellen.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die per E-Mail zugestellt wird.
  • Anschließend können Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers einholen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine Förderzusage darstellt. Eine Ablehnung der Förderung ist weiterhin möglich. Dennoch ist die Auftragsbestätigung ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Zuwendungsbescheid abwarten, der Ihnen per Post zugesandt wird und rechtsverbindlich ist.

Es ist nicht möglich, Förderungen nachträglich zu beantragen. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Hierfür benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.

Gut zu wissen: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen, sollten diese jedoch nicht vor dem Förderantrag bestätigen.

Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Regel freiwillig und dienen als Leitfaden für Eigentümer, um ihre Gebäude energetisch zu verbessern. Der Plan bietet maßgeschneiderte Empfehlungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz. Zudem wird eine zeitliche Reihenfolge für die Umsetzung der Sanierungsschritte vorgeschlagen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder spezifischen gesetzlichen Anforderungen. Beispielsweise könnte die Nutzung bestimmter Fördermittel, wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus Programmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, an die Durchführung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gebunden sein.

Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind grundsätzlich nicht verpflichtend, können jedoch im Kontext von Förderprogrammen oder speziellen gesetzlichen Regelungen an Bedeutung gewinnen.

Der Sanierungsfahrplan bietet Ihnen eine umfassende Übersicht darüber, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie erforderlich sind. Ein/e Gebäudeberater:in erarbeitet diesen Plan in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, um sicherzustellen, dass er genau auf die spezifischen Eigenschaften und Anforderungen Ihres Gebäudes zugeschnitten ist. Hierbei werden sowohl bauliche als auch kulturelle und persönliche Faktoren berücksichtigt.

Im Plan werden die Energieeinsparpotenziale genau dargestellt, ebenso wie die von Fachleuten vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen, Kosten und Förderoptionen. Ein Beispiel: Sollte Ihre derzeitige Heizung ineffizient arbeiten und hohe Kosten verursachen, wird im Sanierungsfahrplan nicht nur diese Problematik aufgezeigt, sondern auch eine mögliche Umstellung auf eine moderne, regenerative Heiztechnik vorgeschlagen, die sowohl Kosten als auch Energie spart.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an geeigneten Programmen teilzunehmen. Diese Förderungen müssen durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater beantragt werden. Der direkte Antrag durch Sie selbst ist oftmals nicht möglich, weshalb die Unterstützung durch einen Energieberater dringend empfohlen wird.

Es ist wichtig, dass Sie Angebote von Handwerksbetrieben erst dann annehmen, wenn der Förderantrag gestellt wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderungen nicht zu bekommen. Planen Sie daher sorgfältig und konsultieren Sie frühzeitig einen Energieberater, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. Diese Förderung ist ein wichtiger Anreiz, um energetische Sanierungen durchzuführen und langfristig Energiekosten zu senken.

Wie hoch alle weiteren Förderungen ausfallen, kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso können einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden, was die finanzielle Unterstützung maximieren kann. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden.

  • Beratung durch qualifizierte Energieberater
  • Kombination verschiedener Förderprogramme
  • Maximierung der finanziellen Unterstützung
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