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Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

  • Selbstnutzende Eigentümer können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, während die Obergrenze für Vermieter bei 55 Prozent liegt.
  • Alle Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, werden gleich gefördert, wobei die Basisförderung einheitlich bei 30 Prozent liegt. Die Förderbedingungen sind jedoch aufgrund von Boni und Staffelungen über die nächsten Jahre komplex.
  • Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen für ihre Wohneinheit 40.000 Euro nicht übersteigt.
  • Es gibt auch einen Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 25 Prozent, der jedoch nur für selbstgenutzte Wohneinheiten verfügbar ist. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird der Bonus anteilig auf die gesamten geförderten Ausgaben verteilt. Bis zu einem Sonderbudget von 2 Milliarden Euro können auch Vermieter diesen Bonus für vermietete Wohneinheiten erhalten. Die Bedingung ist der Austausch von älteren Heizungssystemen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Wichtig: Wer den Klimageschwindigkeits-Bonus im Jahr 2024 nutzen möchte, muss den Heizungstausch bis Ende 2025 abschließen (Vermieter bis Ende 2026).
  • Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Es ist immer noch nicht möglich, die Förderungen für Heizungstausch und Heizungsoptimierung zu kombinieren.
  • Eine Ausnahme von der üblichen Sperrfrist von 6 Monaten bei Verzicht auf die Förderung ist für die Heizungsförderung geplant. Für 12 Monate ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann ein neuer Antrag unmittelbar nach Verzicht auf die Zusage eines Antrags für die Heizungsförderung gestellt werden.
  • Bei Biomasseheizungen ist eine Solarthermie-Anlage, Photovoltaik-Anlage oder Warmwasser-Wärmepumpe erforderlich, die die Trinkwassererwärmung vollständig decken kann, um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten.
  • Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, vorausgesetzt, die Anlage kann zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden, auch wenn eine Belieferung mit Wasserstoff noch nicht möglich ist.
  • Wärmepumpen erhalten einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird.

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung:

  • Maximal 20 Prozent Förderung sind insgesamt möglich.
  • Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent.
  • Ein iSFP-Bonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden.
  • Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, erhöhen sich jedoch auf 60.000 Euro, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
  • Neu ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit einer pauschalen Förderung von 50 Prozent (keine Boni möglich). Gefördert wird eine Anlage zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind (keine Förderung für Einzelraumfeuerungsanlagen).
  • Die Förderung von Heizungsoptimierung mit 50 Prozent setzt eine Reduzierung der Staubemissionen von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert voraus.

Diese Änderungen werden dazu beitragen, energieeffiziente Sanierungen in Deutschland weiter voranzutreiben und den Beitrag zum Klimaschutz zu verstärken. Es ist wichtig, diese neuen Fördermöglichkeiten zu nutzen, um die Energieeffizienz unserer Gebäude zu steigern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Förderanträge leicht gemacht: Maximale Unterstützung ohne den Aufwand von bürokratischem Papierkram

Die EE-Experten nehmen Ihnen die Mühe der Förderanträge ab und kümmern sich um den gesamten Verwaltungsprozess. Dadurch erhalten Hausbesitzer alle staatlichen Zuschüsse, die ihnen zustehen, ohne sich mit komplizierten Formularen herumschlagen zu müssen. Abhängig von der Art der Maßnahme können Sie Einsparungen von bis zu 40% erzielen.

Investieren Sie in die Zukunft und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie

Die EE-Experten beschäftigen ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter und setzen keine externen Partner oder Dienstleister ein. Mit mehr als 70 Mitarbeitern bieten wir, die EE-Experten GmbH, deutschlandweit umfassende Energieeffizienz-Beratung an.

Energetische Sanierungen sind Investitionen in die Zukunft. Sie reduzieren den Energieverbrauch, senken die Energiekosten und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

Dies ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine wertvolle Aufwertung Ihres Eigentums.

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Rosins Restaurant zu Gast bei Heikes Fritteneck mit Jonas Pischner
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Ob ein Energieberater für Ihr Vorhaben erforderlich ist, hängt von Ihren spezifischen Plänen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungen durchführen möchten, ohne finanzielle Unterstützungen zu beantragen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters nicht zwingend notwendig. Allerdings kann ein solcher Experte dabei helfen, zukünftige Energiekosten zu reduzieren und den Ressourcenverbrauch zu optimieren.

Planen Sie hingegen, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erhalten, ist die Unterstützung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann hat die Berechtigung, Förderanträge zu stellen oder offiziell anerkannte Energieausweise auszustellen.

Um sicherzustellen, dass Sie die Förderung für Ihren Handwerkerauftrag erhalten, ist es wichtig, den Antrag im Voraus bei der BAFA oder KfW einzureichen. Der Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:

  • Lassen Sie die Förderunterlagen von einem Energieberater in Form eines Sanierungsfahrplans vorbereiten.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die Ihnen per E-Mail zugestellt wird.
  • Erst danach sollten Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers annehmen.

Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine Förderzusage darstellt. Die Förderung kann trotz dieser Bestätigung noch abgelehnt werden. Jedoch ist die Auftragsbestätigung ab dem Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, auf den Zuwendungsbescheid zu warten, der Ihnen per Post zugestellt wird und rechtsverbindlich ist.

Eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. Hierfür benötigen Sie eine Erklärung von einem Energieberater. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.

Gut zu wissen: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen, sollten diese jedoch nicht vor dem Förderantrag bestätigen.

Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Regel freiwillig und bieten eine Orientierungshilfe für Eigentümerinnen und Eigentümer, um ihre Gebäude energetisch zu verbessern. Der Plan legt individuelle Schritte dar, die den Energieverbrauch reduzieren und die Energieeffizienz erhöhen sollen, und schlägt eine zeitliche Reihenfolge für die Umsetzung vor.

Jedoch können im Kontext von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Vorgaben Ausnahmen bestehen. Beispielsweise könnte die Nutzung bestimmter Fördermittel, wie etwa KfW-Darlehen oder Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren, an die Umsetzung spezifischer Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gebunden sein.

Zusammengefasst: Während die Maßnahmen grundsätzlich freiwillig sind, können sie im Rahmen von Förderungen oder speziellen Regelungen an Bedeutung gewinnen.

Der Sanierungsfahrplan bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht darüber, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie notwendig sind. Dieser Plan wird in enger Zusammenarbeit mit einem/einer Gebäudeberater:in entwickelt, um sicherzustellen, dass er genau auf die spezifischen Merkmale und Bedürfnisse Ihres Gebäudes abgestimmt ist. Dabei werden sowohl bauliche als auch kulturelle und persönliche Faktoren berücksichtigt.

In dem Plan sind die Energieeinsparpotenziale Ihres Gebäudes aufgeführt, ergänzt durch die vom/von der Fachberater:in erarbeiteten Sanierungsvorschläge, geschätzte Kosten und mögliche Förderprogramme. Ein Beispiel: Sollte Ihre derzeitige Heizung ineffizient arbeiten und hohe Kosten verursachen, wird dies im Sanierungsfahrplan identifiziert. Gleichzeitig wird eine alternative, regenerative Heiztechnik vorgeschlagen, die sowohl Kosten als auch Energieverbrauch reduziert.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an Programmen teilzunehmen, die förderfähig sind. Diese Förderungen müssen durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie diese Förderungen nicht eigenständig beantragen können, weshalb die Unterstützung durch einen Energieberater oder eine Energieberaterin unerlässlich ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie erst dann Angebote von Handwerksbetrieben annehmen sollten, wenn der Antrag auf Förderung gestellt wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderung nicht zu bekommen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Sanierungsfahrplan von einem qualifizierten Energieberater erstellen zu lassen, können Sie abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten (WE) eine bestimmte staatliche Förderung erhalten. Diese Unterstützung variiert je nach Projekt und individuellen Gegebenheiten.

Die genaue Höhe der zusätzlichen Förderungen lässt sich oft nicht pauschal bestimmen, da sie stark individuell ausfallen und auf die spezifischen Maßnahmen abgestimmt sind. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Allerdings sind die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten pro Maßnahme begrenzt, die geltend gemacht werden können.

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