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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Mit vergünstigten Jahreszinsen und bis zu 30 Jahren Laufzeit bietet das KfW-Programm 261 besonders attraktive Konditionen – auch für Sanierungen ohne Eigenkapital und mit bis zu 5 Jahren tilgungsfreier Start.
Private Eigentümer, Vermieter, WEGs oder Unternehmen – nahezu alle Eigentümergruppen können vom Programm profitieren. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über Ihre Hausbank.
Diese Förderungen und das vergünstigte Darlehen erhalten Sie auch, wenn Sie eine sanierungsbedürftige Immobilie kaufen möchten.
Das KfW-Programm 261 ermöglicht die Finanzierung energetischer Sanierungen vollständig ohne den Einsatz eigener Mittel. Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit können über das zinsgünstige Darlehen abgedeckt werden – unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt.
Der effektive Jahreszins liegt – je nach Laufzeit und Bonität – deutlich unter dem Marktniveau. Zusätzlich profitieren Sie von einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren. In dieser Phase zahlen Sie nur die Zinsen und gewinnen finanziellen Spielraum, um Ihr Sanierungsvorhaben planungssicher umzusetzen.
Nach Ende der tilgungsfreien Phase erfolgt die Rückzahlung in konstanten Raten. Damit eignet sich das KfW-Darlehen besonders für Eigentümer, die auf eine solide, langfristige Finanzierung setzen möchten – ohne Eigenkapital und mit überschaubarem Risiko.
1. Bis zu 10 Jahre Laufzeit: 1–2 Jahre tilgungsfrei (nur Zinszahlung), danach vollständige Rückzahlung in gleichbleibenden Raten
2. Bis zu 20 Jahre Laufzeit: 1–3 Jahre tilgungsfrei, dann Tilgung in gleichbleibenden RatenVorteil꞉ niedrigere monatliche Belastung
3. Bis zu 30 Jahre Laufzeit: 1–5 Jahre tilgungsfrei, danach lange Tilgungsphase mit niedriger Rate
Die Zinsen sind fest für die ersten 10 Jahre
Danach꞉ Anschlussfinanzierung zu dann aktuellen Konditionen
Tipp꞉ Bei längeren Laufzeiten sollte die Anschlussfinanzierung im Voraus mitgeplant werden
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Echtzeit-Zinssätze der KfW für das Programm 261 – Wohngebäude Kredit (BEG WG). Diese Zinssätze werden direkt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt und stellen somit verbindliche Informationen der KfW dar. Die Werte sind live, sodass Sie stets die Konditionen einsehen können.
Bitte beachten Sie:
Der effektive Jahreszins berücksichtigt neben dem Sollzins auch weitere mögliche Kosten. Der hier ausgewiesene effektive Jahreszins bezieht jedoch keine zusätzlichen Kosten ein, die von Ihrer Hausbank im Einzelfall nach der Preisangabenverordnung zu berücksichtigen sind — beispielsweise im Zusammenhang mit einer grundpfandrechtlichen Besicherung. Daher kann der für Sie maßgebliche effektive Jahreszins von dem hier dargestellten Wert abweichen.
| Kredit-Variante für KfW-Kredit 261 | Kredit-Laufzeit Jahre | ⓘ Tilgungsfreie Anlaufzeit Jahre | ⓘ Sollzins / Effektivzins KfW Live |
|---|---|---|---|
| Annuitätendarlehen | 4 – 10 | 1 – 2 | 2,27% (2,29%) |
| 11 – 20 | 1 – 3 | 2,80% (2,84%) | |
| 21 – 30 | 1 – 5 | 2,93% (2,97%) | |
| Endfälliges Darlehen | 4 – 10 | 3,00% (3,04%) |
ⓘ Tagesaktuelle Zinssätze der KfW:
Die Zinssätze der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändern sich häufig. Auf unserer Website bleiben Sie dennoch immer auf dem neuesten Stand: Unsere Systeme aktualisieren die KfW-Konditionen (z. B. KfW-Programm 261) automatisch, sobald sich die Werte ändern.
Verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihren möglichen KfW-Kredit zum Programm KfW 261 und berechnen Sie mit unserem online-Kreditrechner (bzw. Finanzierungsrechner für KfW 261) Ihr mögliches KfW-Darlehen für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von EE-Experten GmbH sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Gefördert wird die umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind. Ziel ist die Erreichung eines definierten Effizienzhaus-Standards – von EH 85 bis EH 40 oder Denkmal.
Die KfW unterstützt dabei alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Dazu zählen insbesondere:
Auch der Kauf einer sanierten Immobilie kann gefördert werden – vorausgesetzt, die Sanierungskosten sind im Kaufvertrag separat ausgewiesen und der Vertrag wird erst nach Förderantrag unterzeichnet. Darüber hinaus gelten auch Umnutzungen – etwa der Ausbau eines Dachbodens zu Wohnraum – als förderfähig, je nach Ausgangszustand.
Besonderheit für Denkmäler: Für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit erhaltenswerter Bausubstanz gelten erleichterte Anforderungen. So wird auch hier eine KfW-Förderung möglich, trotz technischer Einschränkungen durch den Denkmalschutz.
Wie gut sind Sie über KfW 261 informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Auch historische Gebäude und Häuser mit erhaltenswerter Bausubstanz können durch das KfW-Programm 261 gefördert werden. Für diese Objekte gelten erleichterte Anforderungen an den energetischen Standard – die sogenannte Effizienzhaus-Stufe Denkmal.
Da bauliche Auflagen bei denkmalgeschützten Immobilien oft keine vollständige energetische Sanierung zulassen, werden höhere Rest-Energieverbräuche akzeptiert. Dennoch können Dämmmaßnahmen, der Einbau moderner Haustechnik und andere energetische Verbesserungen förderfähig sein - inklusive der typischen Baunebenkosten.
So wird es möglich, auch bei schützenswerter Substanz den Energieverbrauch deutlich zu senken – ohne den architektonischen Charakter des Gebäudes zu verlieren.
Umwidmung zu Wohnraum
Das Programm kann zudem genutzt werden, um vormals nicht zu Wohnzwecken genutzte, unbeheizte Flächen in Wohnraum umzuwandeln (z.B. Ausbau eines Dachbodens zu einer Wohnung).
Hierbei gelten je nach Ausgangssituation die Förderkonditionen entweder analog einer Sanierung (bei bestehenden beheizten Flächen) oder eines Neubaus (bei erstmaliger Schaffung neuen Wohnraums aus unbeheizter Fläche).
Beispiele꞉
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Damit eine Sanierung im Rahmen des KfW-Programms 261 gefördert wird, müssen bestimmte technische und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Diese Voraussetzungen gewährleisten eine klare Förderstruktur und sorgen dafür, dass die eingesetzten Mittel effektiv zur Energieeinsparung beitragen.
Das KfW-Programm 261 richtet sich an eine breite Zielgruppe. Grundsätzlich können alle Eigentümer von Wohnimmobilien eine Förderung beantragen – unabhängig davon, ob sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten. Dazu zählen:
Wichtig: Auch einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG können eine Förderung beantragen – etwa für neue Fenster in der eigenen Wohnung –, sofern es sich um eine separat umsetzbare Maßnahme handelt.
Zu Beginn sollte ein Energieberater hinzugezogen werden. Dieser Analysiert das Gebäude und plant die Sanierungsmaßnahmen so, dass die gewünschte Effizienzhaus‑Stufe erreicht wird.
Der Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, welche alle geplanten Maßnahmen und die zu erwartende Effizienzhaus‑Stufe bescheinigt. Diese BzA ist später für die Bank und KfW der Nachweis, dass das Vorhaben förderfähig ist.
Der KfW‑Kredit 261 wird nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder Sparkasse beantragt.
Im Kreditantrag können neben den Sanierungskosten auch die Kosten für Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung mit aufgenommen werden. Die Bank prüft Bonität und Sicherheiten und leitet den Antrag an die KfW weiter.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Vermittlung an einen Finanzierungsexperten.
Nach positiver Zusage der KfW schließt man den Kreditvertrag mit der Bank ab. Sobald die Kreditzusage vorliegt (bzw. der Antrag gestellt ist), darf man mit den Sanierungsarbeiten beginnen.
Jetzt können also Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben oder – im Fall des Ersterwerbs – der notarielle Kaufvertrag für die sanierte Immobilie unterschrieben werden. Die Auszahlung des Kredits kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen, je nach Zahlungsplan der Renovierung. Während der tilgungsfreien
Anlaufzeit (1–5 Jahre je nach Laufzeit) zahlt man zunächst nur Zinsen; die eigentliche Tilgung beginnt später.
Ist die Sanierung erfolgreich abgeschlossen, muss dies nachgewiesen werden. Der Energie‑Effizienz‑Experte erstellt dazu die „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“, welche bestätigt, dass alle geförderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Diese Bestätigung reicht man über die Bank bei der KfW ein. Nach Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut, d.h. der entsprechende Anteil der Kreditschuld wird erlassen.
Die restliche Kreditsumme ist gemäß Vertrag zurückzuzahlen, wobei durch den Zuschuss effektiv die Laufzeit oder die Rate reduziert wird. Sie entscheiden beim Gespräch mit der durchleitenden Bank, welche Variante Sie bevorzugen.
(Hinweis꞉ Eine Barauszahlung des Zuschusses ist nicht möglich.)
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Für den Einbau einer Wärmepumpe lohnt sich oft eine getrennte Betrachtung der Förderprogramme: Während das KfW-Programm 261 für das gesamte Sanierungsvorhaben attraktive Konditionen bietet, fördert das BAFA den Einbau von Wärmepumpen im Rahmen von Einzelmaßnahmen mit deutlich höheren Zuschüssen – derzeit bis zu 70 % der Kosten.
Empfehlenswert ist daher folgende Strategie: Die Wärmepumpe bleibt Bestandteil des energetischen Gesamtkonzepts und wird in die Berechnung der Effizienzhaus-Stufe einbezogen. Die Finanzierung erfolgt jedoch separat – etwa über einen Bankkredit mit BAFA-Zuschuss. Für das KfW-Darlehen werden nur die übrigen Sanierungskosten angesetzt, die dann auch den Tilgungszuschuss erhalten.
Wichtig ist die Abstimmung mit dem Energieeffizienz-Experten: Er dokumentiert, dass die Wärmepumpe nicht Teil der KfW-finanzierten Maßnahmen ist, aber zur Erreichung der angestrebten Effizienzhaus-Stufe beiträgt. So lässt sich die optimale Förderkombination realisieren – finanziell und technisch sinnvoll.