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Welche Einzelmaßnahmen sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z. B. Dämmung von Außenwänden, Dach oder Kellerdecke
  • Erneuerung oder Optimierung der Anlagentechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Einbau moderner Wärmeerzeugungsanlagen, etwa auf Basis erneuerbarer Energien
  • Heizungsoptimierung, zum Beispiel durch den hydraulischen Abgleich oder den Austausch ineffizienter Komponenten
  • Leistungen zur Fachplanung und Baubegleitung durch qualifizierte Energieberater
Gut zu wissen:
Nach einem Heizungstausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Energetische Sanierung: Förderung im Überblick

Einzelmaßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung dienen dazu, die Energieeffizienz zu steigern und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen. Jede Maßnahme senkt den jährlichen Energieverbrauch, verbessert die Energiebilanz und erhöht das energetische Niveau der Immobilie.

Insbesondere bei Altbauten ist die Sanierung ein entscheidender Schritt zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Energieverbrauch. Neben der Erhöhung des Wohnkomforts stellt sie auch eine nachhaltige Investition in den Immobilienwert dar. Der Staat unterstützt Eigentümer finanziell dabei, diese Maßnahmen umzusetzen.

Faustregel: Immer erst dämmen!

Grafik zur Faustregel 'Erst dämmen'

ISFP-Bonus: Zusätzliche Förderung

Wer Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält einen Bonus von 5 % auf den Fördersatz. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Förderantrag: Was ist zu beachten?

Für die geplanten Maßnahmen muss ein Antrag gestellt werden – unabhängig von der Anzahl der Einzelmaßnahmen. In diesem Antrag ist auch die Baubegleitung enthalten.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme der Maßnahme ausgezahlt.

Mehrere Anträge – geht das?

Es ist möglich, mehrere Anträge für verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu stellen. Allerdings darf nicht dieselbe Maßnahme mehrfach beantragt werden. Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr bleiben davon unberührt.

Förderzeitraum: Wie lange gilt die Zusage?

Die Förderzusage für BEG-Einzelmaßnahmen ist zeitlich befristet. Nach Erhalt gilt sie zunächst für 24 Monate. Innerhalb dieser Frist müssen alle Unterlagen und Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen beim BAFA eingereicht werden.

Ist dies aus triftigen Gründen nicht möglich, kann eine Verlängerung um weitere 24 Monate beantragt werden. Der gesamte Bewilligungszeitraum kann sich somit auf bis zu 48 Monate verlängern. Erfolgt die Einreichung der Verwendungsnachweise nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums, verfällt der Anspruch auf die Förderung.

Wie stelle ich den Antrag?

Die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt nicht durch Privatpersonen direkt, sondern ausschließlich über zertifizierte Energieeffizienz-Experten. Nur so ist sichergestellt, dass die Maßnahmen fachgerecht geplant und umgesetzt werden.

Förderung für die Dachdämmung und Dachsanierung

Die Dachdämmung zählt zu den wirkungsvollsten Maßnahmen einer energetischen Sanierung und wird im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen staatlich gefördert. Förderfähig sind unter anderem die Außendämmung von Steil- und Flachdächern, die Dämmung von Dachschrägen, obersten Geschossdecken sowie Sparrendämmungen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten den technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen und von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden.

Ziel dieser Maßnahmen ist eine deutliche Reduzierung der Wärmeverluste über das Dach, was die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes erheblich verbessert und langfristig Energiekosten senkt.

  • Förderung bis zu 20 % der Investitionskosten
  • Zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich
  • Förderung gilt für sämtliche Dämmsysteme – innen und außen
  • Auch Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig
  • Beantragung ausschließlich über zertifizierte Energieeffizienz-Experten
Tipp: Wer die Förderung für eine Dachdämmung optimal ausschöpfen möchte, sollte frühzeitig einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und sich von einem erfahrenen Fachbetrieb beraten lassen.

Eine frühzeitige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist entscheidend, um alle Anforderungen zu erfüllen und die maximale Förderung zu sichern. So wird die Sanierung nicht nur energetisch, sondern auch finanziell ein voller Erfolg.

Förderung für den Austausch von Fenstern

Der Austausch alter Fenster durch moderne, energieeffiziente Verglasung ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung in Bestandsgebäuden. Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen wird der Fenstertausch staatlich gefördert, sofern die neuen Fenster die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllen und durch ein qualifiziertes Fachunternehmen eingebaut werden.

Moderne Fenster reduzieren Wärmeverluste deutlich und tragen dazu bei, Heizkosten zu senken, den Wohnkomfort zu steigern und den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Besonders in Altbauten ist der Austausch von einfach verglasten oder undichten Fenstern ein wichtiger Schritt zur energetischen Sanierung.

  • Förderquote von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten
  • iSFP-Bonus: zusätzlicher Zuschuss von 5 %
  • Förderfähig sind auch Fenstertüren und Dachflächenfenster
  • Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden
  • Förderung auch für Planungsleistungen und Baubegleitung möglich
Tipp: Der Fenstertausch sollte idealerweise erst nach der Dämmung der Außenwände erfolgen – so lassen sich Wärmebrücken vermeiden und die Förderung optimal nutzen.

Die Förderung für neue Fenster lässt sich mit weiteren Maßnahmen kombinieren, etwa mit der Sanierung der Fassade oder der Erneuerung der Heizungsanlage. Um alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und die Anforderungen sicher zu erfüllen, empfiehlt sich die frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten.

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