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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Varianten gehört zu den effektivsten Maßnahmen der energetischen Sanierung. Doch viele Eigentümer fragen sich: Wie viel Förderung gibt es für neue Fenster? Welche Programme gelten 2025? Und: Welche Fenster sind überhaupt förderfähig? In diesem Ratgeber geben wir einen Überblick zu aktuellen Fördermitteln, Förderhöhen, technischen Anforderungen und zum richtigen Antragsweg.
Im Jahr 2025 stehen vor allem zwei große Programme zur Verfügung, über die neue Fenster staatlich gefördert werden:
Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme der Länder und Kommunen. Eine Kombination von Zuschuss und Steuerbonus ist jedoch nicht möglich – man muss sich für eine Variante entscheiden.
Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Fenster als Maßnahme an der Gebäudehülle gefördert werden. Die Förderung für Fenster über das BAFA beträgt:
Voraussetzung: Die Fenster müssen bestimmte energetische Anforderungen erfüllen (siehe unten), und der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden. Die förderfähigen Gesamtkosten sind derzeit auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt.
Grundsätzlich werden vom Staat nur energieeffiziente Fenster gefördert, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Ziel ist es, den Energieverlust über die Gebäudehülle deutlich zu reduzieren. Entscheidend ist dabei vor allem der sogenannte U-Wert – also der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensterelements (nicht nur der Verglasung).
Für die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen gilt seit 2023 und auch für 2025 folgende Anforderung:
Gefördert werden demnach nur Fenster, die über eine hochwertige Wärmeschutzverglasung und einen thermisch optimierten Rahmen verfügen. Meist sind dies moderne drei- oder leistungsstarke zweifach verglaste Fenster, oft mit Gasfüllung und speziellen Beschichtungen.
Förderfähig sind auch:
Nicht förderfähig sind hingegen Fenster mit veralteter Zweifachverglasung, einfache Isolierglasfenster oder Produkte ohne dokumentierten U-Wert. Auch Eigenleistungen oder der Einbau durch nicht zertifizierte Handwerker führen zum Förderausschluss.
Wichtig: Nur Fenster, die fachgerecht durch ein zugelassenes Fachunternehmen eingebaut werden und den aktuellen technischen Mindestanforderungen entsprechen, sind förderfähig. Die Nachweise müssen mit dem Antrag oder später mit der Durchführung eingereicht werden.
Die Auswahl der Fenster sollte daher immer gemeinsam mit einem Energieberater erfolgen, um sicherzugehen, dass die Produkte tatsächlich förderfähig sind.
Fenster tragen entscheidend zur Energieeffizienz, Wohnqualität und zum Schallschutz bei. Ob beim Neubau, bei der Sanierung oder als Investition in den Werterhalt – wer sich mit modernen Fensterlösungen beschäftigt, sollte deren Funktionen und Vorteile verstehen.
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Alternativ zur BAFA-Förderung kann man die steuerliche Förderung nach §35c EStG nutzen. Dabei lassen sich 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer absetzen. Auch hier gelten die gleichen technischen Mindestanforderungen.
Ja – sowohl bei Altbauten als auch bei Sanierungen im Bestand ist eine Förderung für den Fenstertausch möglich. Wichtig: Der Fenstertausch muss die energetische Qualität des Gebäudes verbessern und fachgerecht durchgeführt werden. Zweifach verglaste Fenster werden nur dann gefördert, wenn sie die U-Wert-Grenze von 0,95 W/(m²K) einhalten.
Förderfähig sind drei- oder zweifach verglaste Fenster, die folgende Anforderungen erfüllen:
Auch Dachflächenfenster und Fenstertüren (z. B. Balkontüren) können gefördert werden, wenn sie die technischen Werte einhalten.
Die staatliche Förderung für neue Fenster über das BAFA oder die steuerliche Abschreibung (§35c EStG) kann erheblich zur Senkung der Sanierungskosten beitragen – vorausgesetzt, der Antrag wird korrekt gestellt und alle Vorgaben werden eingehalten.
Bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, sollten Sie einen zertifizierten Energieberater beauftragen. Dieser prüft, ob Ihre geplanten Fenster den technischen Mindestanforderungen entsprechen – insbesondere hinsichtlich des U-Wertes. Zudem kann der Berater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Wer diesen vorweisen kann, erhält zusätzlich zum regulären BAFA-Zuschuss einen Bonus von 5 % auf die förderfähigen Kosten.
Der Förderantrag beim BAFA erfolgt ausschließlich online über das offizielle Antragsportal. Wichtig ist, dass dieser Antrag vor der Beauftragung des Fensterbauers oder Handwerksbetriebs eingereicht wird. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich – die Förderung entfällt dann vollständig.
Nach Bestätigung durch das BAFA darf der Auftrag vergeben und mit der Umsetzung begonnen werden. Der Fenstertausch muss von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden, der die Montage nach geltenden Normen (z. B. RAL) umsetzt.
Nach Fertigstellung der Arbeiten stellt der ausführende Betrieb eine sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Dieses Dokument – zusammen mit den Rechnungen – wird beim BAFA hochgeladen. Erst danach erfolgt die Prüfung und Auszahlung des Zuschusses.
Alternativ zur BAFA-Förderung können Hauseigentümer die steuerliche Förderung nutzen. Diese erfordert keinen gesonderten Antrag vorab. Stattdessen werden die Kosten in der Steuererklärung verteilt über drei Jahre geltend gemacht. Wichtig: Auch hier muss der Fenstertausch nachweislich den technischen Vorgaben entsprechen, und die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt worden sein.
Bei beiden Varianten – Zuschuss oder Steuerbonus – ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Dazu zählen:
Wer alle Schritte sorgfältig plant, kann mehrere Tausend Euro an Zuschüssen für den Fenstertausch erhalten – und gleichzeitig langfristig Energiekosten einsparen.
Die Kosten für 10 neue Fenster mit Einbau hängen stark von Qualität, Größe, Material (Kunststoff, Holz, Aluminium), Verglasung und Dämmstandard ab. Richtwerte:
Gesamtkosten für 10 hochwertige Fenster inklusive fachgerechtem Einbau: ca. 8.000 bis 12.000 Euro. Ein Zuschuss über das BAFA reduziert die Nettokosten entsprechend.
Ja – neue Fenster werden auch 2025 staatlich gefördert, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen und der Antrag korrekt gestellt wird. Die Förderung erfolgt entweder über das BAFA oder über den Steuerbonus. Die Auswahl hängt vom individuellen Sanierungskonzept, dem Umfang der Maßnahmen und den Förderzielen ab.
Die Förderung für Fenster 2025 bietet Eigentümern attraktive Möglichkeiten, die energetische Sanierung ihres Hauses kostengünstiger zu gestalten. Ob über das BAFA, steuerliche Abschreibung oder ergänzende Landesprogramme – wer den Fenstertausch plant, sollte sich frühzeitig informieren und die Anträge sorgfältig vorbereiten. Besonders wichtig ist, dass die fenstertechnischen Werte eingehalten werden und der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird. So lassen sich Fördergelder optimal nutzen und gleichzeitig Energieeinsparungen realisieren.
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