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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Im Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen wie den KfW-Krediten oder Zuschüssen stößt man schnell auf den Begriff BzA. Doch was genau ist damit gemeint, wer erstellt dieses Dokument und warum ist es so wichtig für Bauherren, Eigentümer und Sanierer? In diesem Beitrag beantworten wir alle Fragen rund um die BzA – von der Definition über die Zuständigkeiten bis hin zu Kosten und Ablauf.
Die Abkürzung BzA steht für Bestätigung zum Antrag. Sie ist ein zentrales Dokument im Rahmen von Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Mit einer BzA wird bestätigt, dass eine geplante Sanierungsmaßnahme oder ein Neubau die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung erfüllt. Ohne diese Bestätigung ist eine Antragstellung bei der KfW nicht möglich.
Die BzA enthält Informationen zu den geplanten Maßnahmen, den eingesetzten Materialien und der energetischen Qualität. Sie dient der KfW als Nachweis, dass die geplanten Arbeiten im Einklang mit den Förderbedingungen stehen.
Eine BzA darf ausschließlich von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) verwaltet. Bauherren oder Handwerksbetriebe können die BzA nicht selbst erstellen, da es sich um ein offizielles Dokument mit hoher rechtlicher Bedeutung handelt.
Der Energieberater prüft die geplanten Maßnahmen, erstellt eine technische Projektbeschreibung und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Anforderungen der KfW eingehalten werden.
Die Kosten für eine BzA hängen von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Größe des Projekts, der Komplexität der Maßnahmen und den Honorarsätzen des Energieberaters. In der Regel liegen die Preise für die Erstellung einer BzA zwischen 1000 und 3.000 Euro. Bei umfangreichen Sanierungsvorhaben oder komplexen Bauprojekten können die Kosten höher ausfallen.
Einige Förderprogramme erstatten jedoch auch einen Teil der Kosten für die Energieberatung, sodass sich die tatsächliche finanzielle Belastung verringert.
Die BzA wird durch den beauftragten Energieeffizienz-Experten erstellt. Bauherren müssen sich also an einen Experten aus der offiziellen Liste wenden. Der Ablauf ist wie folgt:
Die BzA ist also der erste Schritt im Antragsprozess und muss zwingend vor Beginn der Sanierung oder Baumaßnahme vorliegen.
Die Abkürzung BzA steht – wie bereits erwähnt – für „Bestätigung zum Antrag“. Sie ist das entscheidende Bindeglied zwischen Bauherren, Energieberater und Förderstelle. Ohne diese Bestätigung gibt es keine staatlichen Zuschüsse oder zinsvergünstigten Kredite der KfW.
Die BzA muss zwingend von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten unterschrieben werden. Nur dann ist sie gültig und wird von der KfW akzeptiert. Weder Bauherren noch Architekten dürfen dieses Dokument eigenständig ausstellen oder unterzeichnen. Mit der Unterschrift bestätigt der Energieberater, dass die geplanten Maßnahmen alle technischen Anforderungen der KfW erfüllen.
Die Erstellung einer BzA ist ausschließlich zugelassenen Energieberatern vorbehalten, die in der offiziellen Expertenliste geführt werden. Diese Experten verfügen über eine spezielle Qualifikation und sind regelmäßig fortgebildet, um die hohen Anforderungen der KfW zu erfüllen. Nur so kann die Qualität und Richtigkeit der Angaben sichergestellt werden.
Die Kosten für die Erstellung einer BzA entsprechen den Honoraren der beauftragten Energieberater. Je nach Umfang der Beratung können hierfür mehrere hundert Euro anfallen. In der Praxis variieren die Preise stark, da einfache Projekte weniger Prüfaufwand erfordern als umfassende Sanierungskonzepte. Im Durchschnitt sollte man für eine BzA mit 500 bis 800 Euro rechnen.
Damit ein Energieberater eine BzA ausstellen kann, benötigt er verschiedene Unterlagen und Informationen:
Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller kann die BzA erstellt werden.
Den eigentlichen Antrag bei der KfW stellt immer der Bauherr bzw. Eigentümer. Allerdings ist dafür die BzA durch den Energieberater zwingend erforderlich. Ohne BzA wird der Antrag nicht akzeptiert. Der Energieberater unterstützt den Antragsteller und reicht die erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit der BzA ein.
Wie bereits erläutert, dürfen nur zertifizierte Energieeffizienz-Experten die BzA erstellen. Es ist nicht möglich, dass Bauherren, Architekten oder Handwerksbetriebe diese Aufgabe übernehmen. Das stellt sicher, dass die Angaben fachlich geprüft sind und den strengen Vorgaben entsprechen.
Um eine BzA zu erhalten, sollte frühzeitig ein Energieberater kontaktiert werden. Am besten geschieht dies bereits in der Planungsphase einer Sanierung oder eines Neubaus. Der Energieberater begleitet das Projekt von Anfang an, prüft die Förderfähigkeit und sorgt für eine reibungslose Antragstellung.
Die technische Projektbeschreibung (TPB) ist die Grundlage für die BzA. Sie enthält detaillierte Angaben zu den geplanten Maßnahmen und wird ebenfalls vom Energieberater erstellt. Die Kosten hierfür sind meist in den Gesamtkosten der BzA enthalten. Die genauen Kosten für eine TBP lassen sich schwer einordnen und sind vom Umfang des Projekts abhängig.
Die BzA – Bestätigung zum Antrag – ist ein unverzichtbares Dokument für die Beantragung von KfW-Förderungen. Sie bestätigt, dass geplante Maßnahmen die technischen Anforderungen erfüllen, und muss von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellt und unterschrieben werden. Ohne BzA gibt es keine Fördergelder. Für Bauherren bedeutet dies: frühzeitig einen qualifizierten Energieberater einbeziehen, alle notwendigen Unterlagen bereitstellen und die Kosten für die Erstellung einplanen. So gelingt die Beantragung reibungslos und die Fördermittel können optimal genutzt werden.
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