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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Regeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Besonders in Städten ab 100.000 Einwohnern läuft die Frist für die kommunale Wärmeplanung am 30. Juni 2026 ab. Viele Eigentümer stehen vor dem Dilemma: Kommt die Fernwärme in meine Straße oder muss ich jetzt auf eine Wärmepumpe setzen?
Als Ihr zertifizierte Energieberater schließen wir die Lücke zwischen der städtischen Planung und Ihrer privaten Investition.
„Die teuerste Sanierung ist die, die am lokalen Wärmeplan vorbeigeplant wurde.“
Setzen Sie auf Expertise statt auf Unsicherheit.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren persönlichen Sanierungsfahrplan (iSFP) an die neue Rechtslage 2026 anpassen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Haus nicht nur energieeffizient, sondern auch „wärmeplan-sicher“ wird.
Die kommunale Wärmeplanung teilt Gebiete meist in drei Kategorien ein. Jede erfordert eine andere Sanierungsstrategie:
Seit der GEG-Novelle zum Jahreswechsel ist die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Teil der Pflichtberatung. Das bedeutet für Sie:
Vertrauen Sie nicht auf pauschale Aussagen. Die Wärmeplanung ist eine lokale Entscheidung, die eine individuelle Antwort für Ihr Eigentum erfordert.
Die kommunale Wärmeplanung ist weit mehr als ein bürokratisches Konzept – sie ist der offizielle Fahrplan für die energetische Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Als EE-Experten GmbH begleiten wir Sie dabei, diesen Plan für Ihr individuelles Gebäude nutzbar zu machen.
Städte und Gemeinden erarbeiten aktuell Konzepte, um die Wärmeversorgung von Haushalten und Unternehmen auf eine klimaneutrale Basis zu stellen. Dabei wird geklärt, wo künftig Nah- oder Fernwärmenetze ausgebaut werden und wo dezentrale Lösungen (wie Wärmepumpen) Priorität haben.
Die Kernziele für Sie als Eigentümer:
Die Wärmeplanung gibt Ihnen die Antwort auf die entscheidende Frage: „Wird in meiner Straße in absehbarer Zeit grüne Fernwärme verfügbar sein?“
Bürgerbeteiligung: Das Gesetz sieht vor, dass die Öffentlichkeit aktiv eingebunden wird. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse haben Sie ein einmonatiges Einsichts- und Stellungnahmerecht. Wir als Ihre Energieberater helfen Ihnen, diese Ergebnisse fachlich zu interpretieren und die Konsequenzen für Ihre Sanierungsplanung (iSFP) abzuleiten.
Nicht jede Kommune plant im gleichen Tempo, doch die Fristen für 2026 sind bindend:
Die EE-Experten GmbH analysiert für Sie den Status Ihrer Kommune, um den idealen Zeitpunkt für Ihren Heizungstausch zu finden – insbesondere im Hinblick auf die Kopplung zwischen Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Im Zielszenario wird jedes Stadtgebiet einer Kategorie zugeordnet. Wir bewerten für Sie die jeweilige Eignungsstufe:
Die Ausweisung eines Wärmenetzgebiets ist zunächst eine Information. Erst durch lokale Satzungen kann ein Anschluss- und Benutzungszwang entstehen. Wir prüfen für Sie die lokale Rechtslage und beraten Sie zu Ausnahmeregelungen, falls Sie bereits in eine hocheffiziente eigene Lösung investiert haben.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind untrennbar verzahnt. Viele Regelungen des GEG für Bestandsgebäude werden erst scharf geschaltet, wenn der kommunale Wärmeplan vorliegt.
Wichtig für Wärmenetz-Nutzer: Auch Fernwärme muss grün werden. Bis 2030 müssen Netze zu mindestens 30 % und bis 2045 zu 100 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Wir bewerten für Sie die Transformationspläne der Versorger, damit Ihre Fernwärme nicht zur Kostenfalle wird.
Ein flächendeckendes Fernwärmenetz wird es laut Expertenprognosen vor allem in ländlichen Regionen nicht geben. Hier bleibt die dezentrale Wärmepumpe – idealerweise kombiniert mit eigener Energieerzeugung – der Goldstandard.
Setzen Sie auf eine Beratung, die den lokalen Wärmeplan als Fundament nutzt. Wir machen Ihr Gebäude zukunftssicher.
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Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Kommunale Wärmeplanung weiter.